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    Das Rundum-sorglos-Paket bei unseren exklusiven EFH in Poing

    Wussten Sie, was passiert, wenn während der Bauphase der Bauunternehmer und Bauträger die „Grätsche“ machen? Unvorstellbar für Sie als Bauherr: neben dem Risiko, ob, wie und wann Ihr Eigenheim fertiggestellt werden kann, ist der nochmalige Griff in die Geldbörse unvermeidlich – und wir reden noch gar nicht von der emotionalen Enttäuschung eines geplatzten Traumes, unbeschwert ein neues Zuhause zu beziehen.

    Und es geht weiter: Selbst wenn Ihr Haus fertiggestellt wurde – was passiert, wenn innerhalb der 5 Jahre (gesetzliche Gewährleistungsfrist am Bau) der Bauunternehmer nicht mehr zur Verfügung steht und ein Geld-Einbehalt für Mängel und Reparaturen nicht mehr ausreicht? Neben den Kosten, auf denen Sie sitzen bleiben, ist es schwierig auch einen Handwerker zu bekommen. Nicht bedacht sei außerdem der zeitliche Aufwand, den Sie für die Suche, Abklärung und Lösungsfindung aufbringen müssen.

    Für unsere exklusiven Einfamilienhäuser in Poing bei München haben wir für Sie vorgesorgt. In Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmer und der VHV Versicherung erhalten Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz für den Bau Ihres Eigenheimes. Das Ergebnis ist eine Art „Rundum-sorglos-Paket“, das wir Ihnen nachfolgend erläutern möchten:

    1. Baugewährleistungs-Versicherung (BGF)

    Vor der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen schützt die Baugewährleistungs-Versicherung den Unternehmer. Die VHV bietet als bisher einziger deutscher Versicherer diese Versicherung an. Sie sichert Mängel ab, die erstmals nach Abnahme des Bauvorhabens zutage treten. Gedeckt sind die gesamten Kosten für die Nachbesserung, sofern diese nicht unmöglich bzw. unverhältnismäßig sind – dann wird ein angemessener Minderungsbetrag ersetzt. Versicherungsschutz besteht während des vertraglich vereinbarten Gewährleistungszeitraumes – maximal für fünf Jahre. Die Gewährleistungsversicherung bietet auch im Insolvenzfall des Bauunternehmens gegenüber dem Bauherrn Sicherheit. Ihr Bauvorhaben wird durch ein Baucontrolling des TÜV Süd überwacht.

    Die Koordination und Kosten der Versicherung übernehmen wir für Sie!

    2. Baufertigstellungs-Versicherung (BFV)

    Die Baugewährleistungs-Versicherung kann mit einer Baufertigstellungs-Versicherung ergänzt und so der Versicherungsschutz um das Insolvenzrisiko während der Bauphase erweitert werden. Die Baufertigstellungs-Versicherung gilt von der Aufnahme der Bautätigkeit bis zur Abnahme der Bauleistung. Beide Versicherungen enthalten eine baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Sachverständigen. Voraussetzung für den Abschluss der Baufertigstellungs-Versicherung ist eine Prüfung der Bonität des Bauunternehmens, für die Baugewährleistungs-Versicherung die Prüfung der Baumaßnahme und des Bauvertrages durch die VHV. Beide Voraussetzungen werden erfüllt.

    3. Bauherrenhaftpflicht-, Wohngebäude mit kostenloser Feuerrohbauversicherung

    Als Bauherr und Grundstückseigentümer müssen Sie noch eine Bauherrenhaftplicht- und eine Wohngebäudeversicherung (inkl. Feuerrohbauversicherung) für das nicht fertiggestellte Objekt gegen den finanziellen Verlust aus den Gefahren Feuer, Brand Blitzschlag und Explosion abschließen. Diese ist in der Bauphase kostenlos bei einer zu Baubeginn gezeichneten Wohngebäudeversicherung. Auch hierzu haben wir für Sie bereits Angebote bei der VHV Versicherung eingeholt, welche wir Ihnen zur Verfügung stellen.

    Sie sehen: Eine 360 Grad Kundenorientierung ist unser Maxime – Sie als Kunde stehen bei uns im Mittelpunkt, vor dem Bau, im Bau und nach dem Bau. Wir freuen uns auf Sie! Kommen Sie zu uns! Wir beraten Sie rund um Ihre Immobilie.

    16. Jan. 2024